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Was kostet eine Therapie?

Die Kosten einer Therapie richten sich nach der Gebührenverordnung für Psychotherapeuten (GOP). Nicht heilkundliche Leistungen (z.B. Coaching) werden individuell vereinbart und werden nicht von Ihrer Kasse erstattet.

Die Kosten werden übernommen.
In der Regel werden die Kosten einer Psychotherapie von der Privatversicherung übernommen. Ob und in welchem Umfang Ihre private Krankenkasse die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung übernimmt, hängt allerdings von Ihrem individuellem Vertrag ab. Bitte prüfen Sie sorgfältig, inwieweit Ihre Kasse für die Kosten der Behandlung aufkommt. Sie erhalten von mir eine Rechnung pro Quartal, die Sie bei Ihrer privaten Krankenkasse einreichen können.
Nach dem Erstgespräch finden die einzelnen Therapiesitzungen in der Regel einmal pro Woche statt. Sie dauern 50 Minuten und kosten gemäß der aktuell gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) 100,55 EUR pro Sitzung.

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

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ie tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist eine Weiterentwicklung der klassischen Psychoanalyse. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass der tiefenpsychologische Ansatz von den aktuellen psychischen Konflikten ausgeht. Dem “Jetzt” wird die Bedeutung zuerkannt. Daher dient das Aufgreifen der Kindheits- und Jugenderlebnisse primär dem Ziel, die aktuellen, einschränkenden Einstellungen des Patienten zu verändern.

Die Therapie findet im Sitzen statt. Eher in einer alltäglichen Gesprächssituation kann der Therapeut also Mimik und Gestik des Patienten sehen und deuten. Die Einzel- oder Gruppensitzung finden in der Regel einmal die Woche statt und dauert in der Einzelbetreuung 50 Minuten und in der Gruppensitzung 1 Stunde 40 Minuten.

Die Gesamtdauer der Therapie richtet sich nach den Beschwerden und Bedürfnissen der Patienten. Nach den ersten fünf probatorischen Sitzungen in denen der Therapeut eine ausführlich Diagnostik und Therapieplanung erstellt, wird dem Patient die Möglichkeit geboten, eine Vertrauensbeziehung zum Therapeuten aufzubauen. Danach wird ein formaler Antrag über zunächst 25 Behandlungssitzungen bei der Krankenkasse gestellt, der üblicherweise auch genehmigt wird, es sei denn, der Patient hätte innerhalb der letzten zwei Jahre bereits eine Psychotherapie durchgeführt. In diesem Fall müsste eine Begründung in Form eines Gutachten an die Krankenkasse seitens des Behandlers erfolgen.

Gegen Ende des beantragten Behandlungskontingentes steht evt. die Frage nach der Behandlungsverlängerung an. Kommen Patient und Therapeut zur Einschätzung, die Behandlung fortzusetzen, begründet der Therapeut in einem Gutachtenverfahren die Behandlungsverlängerung. Maximal werden 100 Therapiesitzungen von der Krankenasse liquidiert.

Das Verfahren ist für das gesamte Spektrum der psychischen Störungen wie Ängste, Depressionen, Zwänge, Süchte, Persönlichkeitsstörungen und psychosomatische Störungen geeignet. Eine Kontraindikation besteht für psychotische Störungen.