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Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

D

ie Gesamtdauer der Therapie richtet sich nach den Beschwerden und Bedürfnissen der Patienten. Nach den ersten fünf probatorischen Sitzungen in denen der Therapeut eine ausführlich Diagnostik und Therapieplanung erstellt, wird dem Patient die Möglichkeit geboten, eine Vertrauensbeziehung zum Therapeuten aufzubauen. Danach wird ein formaler Antrag über zunächst 25 Behandlungssitzungen bei der Krankenkasse gestellt, der üblicherweise auch genehmigt wird, es sei denn, der Patient hätte innerhalb der letzten zwei Jahre bereits eine Psychotherapie durchgeführt. In diesem Fall müsste eine Begründung in Form eines Gutachten an die Krankenkasse seitens des Behandlers erfolgen.

Gegen Ende des beantragten Behandlungskontingentes steht evt. die Frage nach der Behandlungsverlängerung an. Kommen Patient und Therapeut zur Einschätzung, die Behandlung fortzusetzen, begründet der Therapeut in einem Gutachtenverfahren die Behandlungsverlängerung.